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Übereinkommen über die Rechte des Kindes
deutsche Version
"Convention on the Rights of the Child"
english Version
Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen
gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b
des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
BEHANDLUNG DER VON DEN VERTRAGSSTAATEN VORGELEGTEN BERICHTE
NACH ARTIKEL 44 DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE RECHTE DES KINDES
Abschließende Bemerkungen: DEUTSCHLAND
Merkblatt des Bundesamt für Justiz zu den individualpädagogischen Hilfen im Ausland, die momentan v.a. in Portugal im Spannungsfeld zwischen der nationalen Auslegung der Brüssel Iia-Verordnung und dem deutschen Hilfeplan stehen.
